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Informationen für Auftraggeber

Sie bereiten eine internationale Konferenz vor und wissen nicht, wie eine reibungslose Kommunikation zustande kommen soll?

Sie laden Ihre ausländischen Geschäftspartner zu Verhandlungen und wissen nicht, wie sie sich mit ihnen austauschen können, da Sie die jeweilige Sprache nicht kennen?

Sie möchten einen Kaufvertrag oder Gesellschaftsvertrag mit ausländischen Kunden unterzeichnen, sind aber zum ersten Mal mit diesem Problem konfrontiert worden?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und können Ihnen effiziente Antworten auf Ihre Fragen geben sowie mit unseren professionellen und erfahrenen Dolmetschern helfen.

Konferenzdolmetschen

Dieser Begriff versteht sich quasi von selbst: Dolmetschen bei einer Konferenz oder Tagung, darunter auch Pressekonferenz bzw. Podiumsdiskussion.

Meistens ist Simultandolmetschen gefragt, das heißt, der Dolmetscher verwandelt den gesprochenen Ausgangstext gleichzeitig, wenige Sekunden nachdem der Redner etwas gesagt hat, in die jeweilige Zielsprache.

Hierfür benötigt man eine Dolmetscherkabine, die mit einer Sprechanlage ausgestattet ist. Die Zuhörer werden die Übersetzung in ihrer Zielsprache über spezielle Empfangsgeräte mit angeschlossenen Kopfhörern vernehmen können.

Alle Redner können ins Mikrofon sprechen und alle Beiträge werden umgehend verdolmetscht.

Es ist eine für alle Teilnehmer äußerst praktische und unkomplizierte Art, sich an der Veranstaltung zu beteiligen.

Flüsterdolmetschen

Diese Art der Verdolmetschung wird oft bei Verhandlungsgesprächen gebraucht. Ein Dolmetscher bedient dabei einen, maximal zwei Zuhörer. Er sitzt in dessen unmittelbarer Nähe und dolmetscht alles Gesagte simultan.

Bei großen Tagungen bzw. Veranstaltungen ist diese Art des Dolmetschens nicht empfehlenswert, da sich andere Konferenzteilnehmer durch das stetige Sprechen im Saal belästigt fühlen können.

In Ausnahmefällen, z. B., wenn die Konferenzräume nicht mit Kabinen ausgestattet sind, ist es notwendig, Flüsterdolmetschen für mehrere Personen zu bestellen. Allerdings benötigt der Dolmetscher dann eine mobile Sprechanlage und alle fremdsprachigen Teilnehmer müssen mit Kopfhörern ausgestattet werden. Die Dolmetscher sollen sich einerseits möglichst fern von den anderen Zuhörern aufhalten, andererseits müssen sie die Redebeiträge hören können.

Konsekutivdolmetschen

Bei dieser Art des Dolmetschens wird der gesprochene Ausgangstext in kleinen Abschnitten für die Zuhörer übertragen. Es ist empfehlenswert, bei der Verdolmetschung eine spezielle Notationstechnik für Dolmetscher zu benutzen. Wenn ein Dolmetscher sich auf sein gutes Kurzzeitgedächtnis verlassen kann, ist der Einsatz der Notationstechnik nicht zwingend.

Häufig wird Konsekutivdolmetschen bei einzelnen Vorträgen während einer Konferenz oder Veranstaltung, insbesondere wenn ein Redner nicht Deutschmuttersprachler ist, seine Zuhörer jedoch seiner Sprache nicht mächtig sind, benötigt. Gebräuchlich ist diese Art von Dolmetschen unter Anderem im Gericht, bei der Polizei oder bei der Besprechung mit einem Rechtsanwalt. Sie wird auch beim Verhandlungsdolmetschen angewandt.

Die verdolmetschen Abschnitte müssen in der Regel kürzer sein als der gesprochene Text, damit die zwingenden Pausen für die Zuhörer nicht lästig werden. Deshalb gehört es zu der Aufgabe eines Dolmetschers, offenkundig überflüssige Informationen herauszufiltern. Dies ist ein nachvollziehbarer Verlust, insbesondere bei längeren Abschnitten der zu verdolmetschenden Rede, und er soll nicht als Mangel an Qualität empfunden werden.

Dolmetschen „vom Blatt“

Beim Dolmetschen „vom Blatt“ hält der Dolmetscher tatsächlich ein Blatt mit der Schriftfassung des zu dolmetschenden Textes in der Hand. In diesem Fall hat er viel weniger Zeit zur Verfügung als beim Übersetzen. Daher kommt es nicht auf die stilistische Schönheit und besondere Genauigkeit an, sondern auf die Schnelligkeit und das Filtern des wichtigen Kontextes, der für die Zuhörer von wesentlicher Bedeutung ist.

Diese Art des Dolmetschens wird oft bei der Polizei oder den Gerichten angewandt, wenn dem Verdächtigen oder Angeklagten Schriftstücke(Haft befehl oder Belehrung über seine Rechte) schnell vorgelesen werden sollen. Meistens kommt es dabei auf die Hauptpunkte und die Leitgedanken des Schriftstückes sowie die wichtigsten Zahlen an. Zuweilen ist es zulässig und sogar erforderlich, weniger dringende Informationen außer Acht zu lassen.

Es muss vor Ort abgewogen und mit dem Beamten bzw. Richter besprochen werden, welche Schwerpunkte auf keinen Fall ausgelassen werden sollen.

Notariatsdolmetschen

Abzuraten ist es, schwierige Kaufverträge oder Gesellschaftsverträge beim Notar vom Blatt zu übersetzen. Sie sind meistens zu komplex und zu lang, um schnell und fehlerfrei in der Fremdsprache quasi „vorgelesen“ zu werden. Manchmal wissen die Kunden nicht, dass der Vertrag vor der Beurkundung verstanden, d.h. vom Mandanten in der Muttersprache gelesen werden soll, was eine vorangehende Übersetzung erfordert. Diese Übersetzung kann dann bei der Beurkundung vom Dolmetscher simultan vorgelesen werden, der die an den Notar gestellten Fragen der Parteien sofort oder im Anschluss konsekutiv dolmetschen kann.

Das erfolgreiche und zufriedenstellende Dolmetschen vom Blatt von längeren und komplizierten Fachtexten, wie Kauf- bzw. Gesellschaftsverträge, ist eine Illusion. Wer sich ihr hingibt, wird bitter enttäuscht. Entweder versteht der Kunde nur Bruchteile vom Text, weist jedoch nicht darauf hin. Oder er beschwert  sich sofort, und die erfolgreiche schnelle Beurkundung des Vertrages wird infolgedessen gefährdet.

Übersetzen von Fachtexten

Das Übersetzen von Fachtexten ist ein Vorgang, der unter Umständen auch ein Mitwirken des Auftraggebers erfordert. Nicht nur herkömmliche Wörterbücher, translatorische Datenbanken und eigenes Wissen und Können sind als Werkzeug eines Übersetzers zu verstehen. Er soll und muss unter bestimmten Umständen sein Fachwissen durch das Expertenwissen des Auftraggebers erweitern können.

Es gehört zur Aufgabe eines Übersetzers, sachgerechtes sowie pointiertes Wissen einzuholen,  und zeugt von Professionalität und Verantwortungsbewusstsein. Daher sind kurze Rücksprachen und Konsultationen mit dem Kunden ein gängiges probates Mittel, dem sich die Auftraggeber keinesfalls verschließen sollten. Den guten Übersetzer zeichnet die Befähigung aus, die kritischen Stellen im Text festzustellen und sich fachkundige Hilfe für die Lösung des Problems zu beschaffen.

Im Schnitt kann ein erfahrener und routinierter Übersetzer trotz erheblicher Schnelligkeit nicht mehr als etwa eine Seite pro Stunde aus der Ausgangssprache in die Zielsprache übertragen. An einem Arbeitstag sind dementsprechend maximal sieben bis acht A-4-Seiten realistisch. Wenn jemand behaupten sollte, er schaffe mehr, grenzt es an Scharlatanerie und wäre unseriös. Denn die Konzentration und Leistungskraft lassen schon ab der sechsten Stunde nach und eine hohe Qualität ist bei einem größeren Volumen pro Tag nicht mehr zu garantieren.

Anschließend werden die Übersetzungen von Korrektoren überprüft. Zudem wird eine Fahnenkorrektur angeboten. Dabei handelt es sich um alle Phasen des Pre- und Posteditings.

Wir erstellen und verwalten terminologische Datenbanken für alle unsere Kunden und für alle betroffenen Fachgebiete.

Bei allen Übersetzungen orientieren wir uns an DIN-Vorschriften für formale Textgestaltung, und zwar DIN 476, DIN 1422, DIN 5008, DIN 16 511, DIN 1505 und EN 24 217.

Insgesamt richten wir uns bei den Übersetzungen nach dem europäischen Qualitätsstandard DIN EN 15038:2006. Dessen Beschreibung finden Sie unter dem Link: http://qualitatsstandard.din.en-15038.com/

Übersetzen von Zeugnissen

Zeugnisse sind nicht Schreiben mit „nur ein paar Zeilen“, sondern es sind komplexe Texte, die oft in Behördensprache geschrieben sind und eine eigene Übersetzungsmethode benötigen. Es gibt keine „universellen Vorlagen“ für die Übersetzung aller Zeugnisse, deren Zahl in die in die Hunderttausende geht.

Ferner enthalten Zeugnisse immer konkrete Angaben und zwar Namen, Daten, Bezeichnungen von Institutionen, manchmal schwer lesbare Stempel, die richtig und genau übersetzt werden müssen, was eventuelle zusätzliche Recherchen und zwei anschließende mehrfache Korrekturvorgänge erfordert. Zum Schluss müssen die Zeugnisse formatiert und ausgefertigt, d.h. ausgedruckt, korrekt abgeheftet und mit dem Stempel des ermächtigten Übersetzers versehen, werden. Dies kann anderthalb bis zwei Stunden für ein Zeugnis mit „nur ein paar Zeilen“ in Anspruch nehmen.

Da die Übersetzung der Zeugnisse mit anschließender Beglaubigung durch einen ermächtigten Übersetzer nicht nur die eigentliche Übersetzung, sondern eine zusätzliche Recherche, mehrfache Korrektur, Formatierung und Ausfertigung beinhaltet, wird sie nach Stunden berechnet.

Ein wesentlicher Hinweis für die Auftraggeber (Apostille und Namen)

Manche Länder, zum Beispiel Italien und Spanien, verlangen eine Zusammenfügung der Übersetzung mit dem Original bzw. mit einer notariell beglaubigten Kopie des Originals. Ferner wird eine Apostille der deutschen Behörde, die die Korrektheit eines ausgestellten Zeugnisses beweisen soll, erfordert. Dies sollte der Kunde bei der Botschaft des jeweiligen Landes vorher in Erfahrung bringen. Anschließend soll das Zeugnis zusammen mit der Apostille von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer übersetzt werden. Die Unterschrift und der Stempel des Übersetzers müssen dann bei der Apostillenstelle des Landgerichts Berlin Littenstraße 12-17, 10174 Berlin beglaubigt werden.

Die in kyrillischen Buchstaben eingetragenen Namen in Zeugnissen werden nach ISO 9 (DIN 1460) transliteriert. Abweichungen sind auf Bitten des Kunden und bei Vorlegen bestätigender Schreiben (Pässe, Geburtsurkunden des Heimatlandes) möglich. Dies wird zum Beispiel in Betracht gezogen, wenn die Namen des Kunden für die deutschen Behörden entsprechend dem Namen des deutschen Ehepartners aus der russischen Sprache rückübertragen werden sollen, bzw. wenn nach den russischen Transkriptionsregeln ein auf Deutsch geschriebener ursprünglich russischer Name abweichend dargestellt wird.

Übersetzung von juristischen Texten (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Notare)

Die juristischen Texte stellen einen gesonderten Typ von Fachtexten dar. Sie sind manchmal auch für den gebildeten Muttersprachler unverständlich und benötigen eine besondere Fachausbildung bzw. langjährige Erfahrung sowie Expertenwissen.

Juristische Übersetzungen kommen häufig auch für einfach strukturierte Beschlüsse und Haftbefehle in Frage, allerdings sind auch dort viele Fachbegriffe vorhanden. Ohne zusätzlichen Aufwand für die terminologische Arbeit wird kein juristischer Text übersetzt.

Es werden strenge Anforderungen an die gerichtlichen Übersetzungen sowie an die Übersetzungen für die Staatsanwaltschaft angelegt. Alle Übersetzer müssen vom Landgericht Berlin oder einem anderen zuständigen Gericht ermächtigt sein.

Notarielle Kaufverträge sind meistens sehr umständlich formuliert und daher wird ihre Übersetzung als überdurchschnittlich schwer eingestuft. Die Originaltexte der Verträge sollten – wenn möglich – im Word-Format zur Verfügung gestellt werden, damit die ursprünglichen Formatierungen nicht verloren gehen.

Preise

Die Preise für juristische Übersetzungen und Dolmetschen bei Behörden und Gerichten sind gesetzlich geregelt.

Sie werden gemäß dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet. Die maßgebenden Vorschriften finden Sie unter folgender URL-Adresse:

http://dejure.org/gesetze/JVEG

Wir orientieren uns bei unseren Preisabsprachen für andere Fachübersetzungen und Dolmetschereinsätze an diesem Gesetz und garantieren Ihnen exzellentes Preisleistungsverhältnis.