Übersetzungen von Notarunterlagen und Anwaltsschreiben

Übersetzungen von Notarunterlagen und Anwaltsschreiben

  • Immobilien- und Grundstückskaufverträge:

    Es ist gesetzlich erforderlich, dass diese Verträge zwei Wochen vor dem Termin für die Beurkundung vom Käufer eingesehen und geprüft werden. Deshalb empfiehlt sich die rechtzeitige Bestellung einer Übersetzung. Ferner benötigen die Käufer immer ein Exemplar in der Muttersprache, um sich mit dem Kaufvertrag im Vorfeld auseinander zu setzen, mögliche Unklarheiten zu vermeiden und auf alle Fragen bei der Beurkundung eingehen zu können.

  • Nießnutzerverträge
  • Gründungs- bzw. Gesellschaftsverträge einschließlich HR-Anmeldungen
  • Darlehensverträge
  • Eheverträge
  • Mietverträge
  • Vollmachten