Wann wird ein Übersetzer gebraucht?

Große Unternehmen agieren immer öfter international und benötigen deshalb Übersetzungen von Fachtexten, Verträgen, Gutachten, Werbetexten, Patentschriften und Ähnlichem. In diesen Fällen reicht eine einfache Eingabe der Texte in ein Übersetzungstool keinesfalls aus: Es muss ein Sprachmittler her, der über Sprachkenntnisse auf Muttersprachenniveau verfügt, die speziellen Eigenheiten und Feinheiten von Gesetzes- oder Fachtexten erkennt und dies in eine flüssige, gut verständliche Übersetzung umwandeln kann.

Geeignete Übersetzer sind in Übersetzungsbüros angestellt oder arbeiten selbständig. Bei der Wahl des Übersetzers sollten Sie auf entsprechende Qualifikationen achten, sodass Sie sich der Qualität der Texte sicher sein können. In der Regel wird nach Worten, Zeilen oder Seiten abgerechnet sowie nach Komplexität des zu übersetzenden Textes. Die Preise sind je nach Qualifikation und Textkomplexität höchst schwankend: zwischen zehn und 25 Cent oder pro Zeile oder zwischen 50 Cent und vier Euro sind möglich. Informieren Sie sich im Voraus über die Preise und vergleichen Sie.

In bestimmten Fällen kommen Sie um das Beauftragen eines Sprachmittlers gar nicht herum: Wenn es zum Beispiel um beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Klageschriften oder Arbeitszeugnissen geht. Diese kann nur ein staatlich geprüfter und öffentlich beeidigter Übersetzer vornehmen. Um zu gewährleisten, dass jedes Wort gewissenhaft übertragen wurde, leistet dieser einen Eid ab und erhält einen Stempel, den der Übersetzende unter seine Übersetzungen setzen muss. Seine Qualifikation muss er auch vor Gericht nachweisen können.

Wie viel eine beglaubigte Übersetzung kostet, hängt vom Umfang, dem Arbeitsaufwand und der Komplexität des Textinhaltes ab. Deshalb sollten Sie stets vorab eine eingescannte Version des Textes an den Übersetzer oder das Übersetzungsbüro schicken. Sie bekommen dann ein konkretes Angebot.