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Wann wird ein Übersetzer gebraucht?

Große Unternehmen agieren immer öfter international und benötigen deshalb Übersetzungen von Fachtexten, Verträgen, Gutachten, Werbetexten, Patentschriften und Ähnlichem. In diesen Fällen reicht eine einfache Eingabe der Texte in ein Übersetzungstool keinesfalls aus: Es muss ein Sprachmittler her, der über Sprachkenntnisse auf Muttersprachenniveau verfügt, die speziellen Eigenheiten und Feinheiten von Gesetzes- oder Fachtexten erkennt und dies in eine flüssige, gut verständliche Übersetzung umwandeln kann.

Geeignete Übersetzer sind in Übersetzungsbüros angestellt oder arbeiten selbständig. Bei der Wahl des Übersetzers sollten Sie auf entsprechende Qualifikationen achten, sodass Sie sich der Qualität der Texte sicher sein können. In der Regel wird nach Worten, Zeilen oder Seiten abgerechnet sowie nach Komplexität des zu übersetzenden Textes. Die Preise sind je nach Qualifikation und Textkomplexität höchst schwankend: zwischen zehn und 25 Cent oder pro Zeile oder zwischen 50 Cent und vier Euro sind möglich. Informieren Sie sich im Voraus über die Preise und vergleichen Sie.

In bestimmten Fällen kommen Sie um das Beauftragen eines Sprachmittlers gar nicht herum: Wenn es zum Beispiel um beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Klageschriften oder Arbeitszeugnissen geht. Diese kann nur ein staatlich geprüfter und öffentlich beeidigter Übersetzer vornehmen. Um zu gewährleisten, dass jedes Wort gewissenhaft übertragen wurde, leistet dieser einen Eid ab und erhält einen Stempel, den der Übersetzende unter seine Übersetzungen setzen muss. Seine Qualifikation muss er auch vor Gericht nachweisen können.

Wie viel eine beglaubigte Übersetzung kostet, hängt vom Umfang, dem Arbeitsaufwand und der Komplexität des Textinhaltes ab. Deshalb sollten Sie stets vorab eine eingescannte Version des Textes an den Übersetzer oder das Übersetzungsbüro schicken. Sie bekommen dann ein konkretes Angebot.

Politische Korrektheit in der Literaturübersetzung

Übersetzer stehen oft vor der Frage, ob die Neuauflage eines Literaturklassikers Begriffe enthalten darf, die heutzutage als anstößig gelten. Einige prägnante Formulierungen sind schon in den bekanntesten und anscheinend harmlosesten Büchern vorhanden und die Debatte um politische Korrektheit in der Literatur wird seit Jahren geführt. Eines der berühmtesten Beispiele in Deutschland ist die Geschichte von Pippi Langstrumpf, geschrieben von der schwedischen Kinderbuchautorin Astrid Lindgren. In dem 1948 auf Schwedisch erschienenen Buch „Pippi Langstrumpf in der Südsee“ wird Pippis Vater als „Negerkönig“ bezeichnet. In der deutschen Neuübersetzung von 2009 wurde der Begriff in „Südseekönig“ abgeändert. Die englische Erstübersetzung hatte sich zuvor bereits mit dem Begriff „Kannibalenkönig“ beholfen, der aber wiederum ebenfalls rassistische Konnotationen hervorrief. Ein anderes Beispiel: Im Jahr 2011 erschien eine neue englische Ausgabe des Literaturklassikers „Huckleberry Finn“ von Mark Twain. Diese Neufassung verzichtete auf das Wort „Nigger“, das im Originaltext 219 Mal vorkommt. Kritiker sagten dazu allerdings, dies würde einen großen anti-rassistischen Roman verfälschen. Daher ist in der deutschen Neuübersetzung aus dem Jahr 2010 das Wort „Nigger Jim“ beibehalten. Dabei ist es wichtig, solche Begriffe nicht einfach stehen zu lassen, sondern sie in ihrem Kontext zu erläutern, notfalls sogar in separaten Anmerkungen. Zudem war die Wortwahl in „Huckleberry Finn“ bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Buches 1884 politisch nicht korrekt. Trotz dieser provokativen Verwendung rassistischer Begriffe gilt Mark Twains Werk unter Wissenschaftlern als antirassistisch.

Einsatz von online-Übersetzern in US-Behörden

Mitarbeiter der US-Einwanderungsbehörde dürfen offiziell Googles Übersetzer nutzen, um sich ein Bild von Flüchtlingen und potenziellen Einwanderern zu machen. Unter anderem können sie damit die Social-Media-Profile der Antragsteller überprüfen. Die Anweisung taucht in einem von ProPublica geleakten Dokument auf, das sich an die Social-Media-Abteilung der Einwanderungsbehörde richtet. Mitarbeiter sollen zur Prüfung der Profile auf Übersetzungstools zurückgreifen. Dafür kommt nicht nur Google in Betracht, sondern auch Yahoo, Bing oder eine andere kostenlosen Quellen in Betracht. Übersetzungen durch Google Translate taugen vor US-Gerichten allerdings nicht viel. Eine via Übersetzungsdienst gegebene Zustimmung zu einer polizeilichen Durchsuchung hatte-ein Richter für unwirksam erklärt, weil die Übersetzungen zu schlecht waren.

Information zum Hieronymustag

Mit über 30 Veranstaltungen rund um den 30. September (Weltübersetzertag) soll auf ÜbersetzerInnen und ihre Arbeit aufmerksam gemacht werden. Mit der länderübergreifenden Aktion feiert der Verein die Weltlesebühne ihr zehnjähriges Bestehen. Zum Hieronymustag, wie der Weltbübersetzertag auch genannt wird, sind im deutschsprachigen Raum 22 Veranstaltungen verschiedener Formate geplant. Sie geben Einblick in die Übersetzerwerkstatt und laden zum Austausch mit den ÜbersetzerInnen ein. Übersetzt werden Texte unterschiedlicher Gattungen aus dem Isländischen, Japanischen, Norwegischen, Ungarischen und vielen weiteren Sprachen. Das vollständige Programm ist unter https://weltlesebuehne.de/hieronymustag-2019.html zu finden.