Mangel an Gerichtsdolmetschern

Das Justizministerium spart. Und zwar bei den Honoraren der Gerichtsdolmetscher. Den Richtern gehen qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer aus.

In öffentlich-rechtlichen Prozessen wie Strafverfahren kommt die Justiz für die Leistung der Übersetzer auf. Diese Berufsgruppe wird unter dem Titel „allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher“ per Bundesgesetz geregelt. Das Honorar, das ihnen der Staat zugesteht, ist allerdings so niedrig, dass sich der Job kaum noch lohnt.

Dabei sind gute Übersetzungen für das Justizsystem ebenso wie für jeden Einzelnen, der als Angeklagter, Opfer oder Zeuge mit einem Gericht in Berührung kommt, wichtiger denn je: Bei rund der Hälfte aller Strafverfahren sind mittlerweile Dolmetscher nötig. Der Bedarf bei Asylsachen ist natürlich noch höher. Das Sparen bei den Übersetzergebühren und damit an der Verständigung stellt das Recht auf einen fairen Prozess infrage. Als Folge davon ziehen sich Verfahren in die Länge und stauen sich. Der Aspekt fehlender Übersetzer wird oft nicht einmal in Betracht gezogen, wenn über die langwierige Entscheidungsfindung geklagt wird. Im Jahr 2006 zählte das Innenministerium noch rund 1.400 zertifizierte Gerichtsdolmetscher, mittlerweile sind es nur 780. Da viele das Pensionsalter bereits überschritten haben, wird sich die Zahl eher weiter verringern. Unter 50-Jährige sind eine Minderheit, das Durchschnittsalter bei zum Beispiel Arabischübersetzer liegt bei 70 Jahren. Die Justizverwaltung sollte sich gut überlegen, ob diese Honorare einzusparen wirklich ein Gewinn für die Gesellschaft und die Finanzen bringt.