Nutzungsrechte für Dolmetscher
Die Leistungen des Konferenzdolmetschers, die ja grundsätzlich für die sofortige Anhörung bestimmt sind, werden immer häufiger mitgeschnitten und verwertet. Wie kann man diese zusätzliche Leistung in Rechnung stellen? Nach welchen Parametern wird eine Verwertung definiert? Wie lassen sich mögliche Pannen vermeiden? Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können dem Referenten vor dem Seminar konkrete Fälle und Fragen zuschicken.
Inhalte
- Definitionen und Theorie: Was ist ein Layout und ein Buyout? Ist Copyright, Verwertung und Wiederwertung das Gleiche? Unter welchen Bedingungen ist ein Mittschnitt gestattet? Welche Dolmetschleistungen sind schutzfähig?
- Kalkulationsvorschläge von Verwertungshonoraren auf der Grundlage unterschiedlicher branchenspezifischer Preislisten und -modelle. Anmeldung von Leistungsschutzrechten bei der GVL.
- Überlegungen zum Live-Stream.
- Checkliste vor einer Aufzeichnung.
- Argumentationshilfen für die Verhandlung mit dem Kunden.
- Vertragsgrundlagen.
- Praxis: Besprechung von Fallbeispielen.
- Eventuelle Korrektur der Aufnahme nach dem Einsatz.
Wann:
Samstag, 22.04.2017
10:00 bis 18:30 Uhr
Veranstaltungsort
Hotel Sylter Hof Berlin
Kurfürstenstr. 114-116
10787 Berlin
Veranstalter
Verband der Konferenzdolmetscher im BDÜ
Referent
Ignacio Hermo, Konferenzdolmetscher