Die Konsequenzen eines fehlerhaften Berufsverständnisses können wir an dem beginnenden Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz gegen einen früheren Übersetzer und landeskundlichen Berater der Bundeswehr sehen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 51-jährigen Deutsch-Afghanen zur Last, militärische Staatsgeheimnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben zu haben. Er muss sich wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall verantworten.
Zuschauer und Medien mussten den Verhandlungssaal vor Verlesung der Anklage verlassen. Der Vorsitzende Richter Thomas Bergmann schloss die Öffentlichkeit bis auf Weiteres wegen Gefährdung der Staatssicherheit aus. Später durften Zuschauer und Medienvertreter in den Gerichtssaal zurückkehren. Allerdings werden immer wieder Phasen der Geheimhaltung erwartet.
Der Angeklagte hatte als Zivilangestellter bei der Bundeswehr in Daun in der Eifel gearbeitet. Laut Anklage soll er für die Weitergabe militärischer Staatsgeheimnisse an einen iranischen Nachrichtendienst insgesamt mehr als 60.000 Euro Honorar kassiert haben. Der Mann sitzt in Koblenz in Untersuchungshaft. Angeklagt wegen mutmaßlicher Beihilfe ist auch seine Ehefrau. Die 40-Jährige befindet sich aber auf freiem Fuß. Sie wohnt – wie zuvor auch ihr Ehemann – in Bonn.