Abdul S. war Zivilangestellter bei der Bundeswehr. In der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun unterstützte er Kräfte des Deutschen Heeres als Übersetzer und landeskundlicher Berater. Dabei spionierte er für einen iranischen Nachrichtendienst. Am Montag, 23. März, verurteilte der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz den 51 Jahre alten Angeklagten wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Gegen die mitangeklagte Ehefrau Asiea S. verhängte der Senat wegen Beihilfe zum Landesverrat eine Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Konkret habe sich Abdul S. spätestens ab dem 28. Januar 2013 in mindestens acht Fällen mit Verbindungsleuten eines iranischen Nachrichtendienstes in verschiedenen europäischen Städten getroffen, um Informationen – beispielsweise Lagepläne der Bundeswehr über militärische Situationen und Analysen des Verteidigungsministeriums zu bestimmten Ländern und Themengebieten – weiterzugeben, so der Senat. Das Material habe der Mann auf Datenträgern gespeichert. Zu den Treffen sei es bis Anfang Februar 2017 gekommen. In der Folgezeit habe der Angeklagte „aus eigenem Entschluss“ den Kontakt beendet, erklärte der Senat weiter. Für seine Dienste habe der Zivilangestellte der Bundeswehr bis dahin eine Entlohnung in Höhe von 34.500 Euro erhalten.
Ein solches Verhalten ist natürlich nicht nur strafrechtlich relevant, sondern zieht einen ganzen Berufsstand in ein schlechtes Bild. Ob sich die Übersetzer von einem derartigen, öffentlichwirksamen Vertrauensbruch erholen werden, vor allem im Staatsdienst, bleibt abzuwarten. Der Schaden ist nicht abzuschätzen.