Neuer Normvertrag für Literaturübersetzer

Der Verband der Literaturübersetzer (VdÜ), der VS – Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller und der Börsenverein haben sich auf einen Normvertrag mit erweitertem Rechtekatalog geeinigt. Diesen Normvertrag können VErlage und Übersetzer als Muster ihrer Vertragsbeziehung zugrunde legen. Die neue Fassung des Normvertrags wurde etwa um E-Book- bzw. Onlinerechte ergänzt. Ebenso wurde die Honorarklausel aktualisiert und an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angepasst. Unter Beachtung von Urheberrechten soll der zeitgemäße Normvertrag zur Rechtssicherheit für Übersetzer beitragen.