Übersetzen bei Gericht

Welche Probleme stellen sich bei einer Übersetzertätigkeit für Übersetzer vor Gericht? Vor allem ist fraglich, wer eine gute Qualität der Übersetzung eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens gewährleistet.Problematisch ist, dass es einfacher ist, bereits etablierte Dolmetscher heranzuziehen, die zwar sichere Sprachkenntnisse haben, denen aber zum Beispiel in Asylverfahren das Wissen über Herkunftsländer von Flüchtlingen und politische Begrifflichkeiten fehlt. Fehl am Platz ist auch das Bestreben, eine schlicht wörtliche Übersetzung abliefern zu wollen oder die offizielle Politik des Herkunftslandes eines Flüchtlings zu unterstützen.

Ebenso gibt es beeidigte Dolmetscher, die darüber klagen, dass sie zwar auf der offiziellen Liste der Gerichtsdolmetscher vermerkt seien, aber nie bestellt würden. Vielmehr wählte der Vorsitzende der jeweiligen Kammer am Gericht unabhängig vom fachlichen Können immer dieselben aus, mit denen bereits eine Zusammenarbeit gegeben ist. Dagegen kann man sagen, dass ein Richter niemand wiederholt auswählen würde, wenn es Zweifel am fachlichen Können und der Übersetzungsqualität gebe, sondern sich auf gerichtsbekannt und zuverlässige Dolmetscher verlässt. Alles andere verstieße gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz rechtlichen Gehörs und wäre ein Berufungsgrund.

Ein Auswahlkriterium für eine Tätigkeit als Gerichtsdolmetscher ist die gute Kenntnis der deutschen Sprache, die im persönlichen Gespräch geprüft werden. Dolmetscherbüros können dabei Übersetzer vorschlagen. Dazu gibt das BAMF an, umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen zu haben. Dabei wird die fachliche Befähigung bei Vetragsverhandlungen und in ersten Einsätzen vor Ort überprüft. Ebenso müssen seit Dezember 2016 die Arabisch-, Kurdisch- und Türkisch-Dolmetscher Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachweisen.

Dort setzt allerdings das andere Problem an: Wer überprüft, ob der Dolmetscher in der Fremdsprache geeignet ist? Dabei werden natürlich Muttersprachler bevorzugt. Eingesetzt werden die Dolmetscher vom BAMF nach dem Rotationsprinzip in einem Turnus von mindestens drei Wochen. Dabei sind die Dolmetscher meist Freiberufler und werden bedarfsabhängig eingesetzt. Ein Kritikpunkt kann sein, dass Gerichte dabei oft einen für geprüfte Dolmetscher zu niedrigen Stundenpreis bieten, sodass am Gericht nur die weniger erfahrenen und qualifizierten arbeiten wollen würden. Dies wäre allerdings eine unzulässige Pauschalisierung. Nach Angaben des BDÜ sind die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Übersetzer“ allerdings nicht geschützt, weshalb die konkrete Festlegung von Qualitätsanforderungen durch die beauftragende Institution umso wichtiger ist. Gerade vor Gericht sollten Kriterien wie Integrität, Neutralität und Unparteilichkeit eine wichtige Rolle spielen.