Übersetzer am finanziellen Limit

Für ihre Literaturübersetzungen aus dem Russischen und Polnischen ist Gabriele Leupold, 66, mehrfach ausgezeichnet worden. Seit Langem setzt sich Leupold für die Verbesserung der prekären Situation vieler ihrer Berufskollegen ein, denn je nach Genre und Schwierigkeitsgrad ist ein gutes Übersetzerhonorar für Literaturübersetzungen nur 20 bis 27 Euro pro Normseite; meist erheblich weniger. Das sind 30 Zeilen mit bis zu 60 Anschlägen. Bei einem komplexem Werk ist der Zeitaufwand für ca. 240 Seiten bei gründlicher Vorrecherche mit Korrespondenz zu Literatur- und Sprachwissenschaftlern, um die vielen Ebenen des Werks zu durchdringen, etwa eine Seite pro Tag. Leupold hat bei der Übersetzung des Romans „Baugrube“ des russischen Autors Andrej Platonow Sachbücher zur sowjetischen Geschichte konsultiert sowie ihre deutsche Version immer wieder mit Kollegen und Lesern getestet – all das summiert sich leicht auf ein ganzes Jahr. Es besteht ein eklatantes Missverhältnis zwischen der Qualifikation und der kreativen wie handwerklichen Leistung der meisten Literaturübersetzer einerseits und den Honoraren andererseits. Als Urheber sind Übersetzer zwar an jeder Nutzung ihrer Werke zu beteiligen, das gilt für verkaufte Buchexemplare ebenso wie für alle elektronischen Formate. Das gilt aber oft erst ab einer bestimmten Verkaufszahl und verspricht keinen großen Zugewinn. In Zeiten von Corona ist jetzt auch vieles anders: Manche Übersetzer arbeiten in Bürogemeinschaften, manche haben nun die Kinder den ganzen Tag zu Hause, was eine Herausforderung ist. Auch werden nun Erscheinungstermine von Büchern verschoben, Auftritte abgesagt, Stipendienaufenthalte können nicht angetreten werden. All dies bedeutet herbe Einschnitte bei den Einnahmen. Um von Belletristik und Essays allein leben zu können, sollte man eine stabile Gesundheit, einen gut verdienenden Partner oder ein Erbe im Rücken haben oder es kommen Einnahmen aus Dingen hinzu, die sich aus dem Übersetzen ergeben: Auftritte, Workshops für Studierende und für Übersetzer, die Organisation von Veranstaltungen, die das Thema Übersetzen und die Übersetzer selbst auf die Bühne bringen. Für einen Großteil der Branche allerdings ist die Lage sehr prekär. Die Honorare stagnieren oder sinken sogar, und die Altersarmut ist vorprogrammiert. Zwar möchte der VdÜ e.V. eine angemessene Vergütung durchsetzen auf der juristische Grundlage in Form einer Novelle des Urhebervertragsrechts von 2002. Hinzu kommen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs, die von einzelnen Übersetzern erkämpft wurden. Es handelte sich um Anpassungsklagen für konkrete Bücher, es ging um eine höhere Beteiligung am Verkaufserlös sowie an den weiteren Verwertungsrechten. 2014 hat der VdÜ, der in der Dienstleistungsgesellschaft Verdi organisiert ist, mit einer – leider kleinen – Gruppe von Verlagen eine Vergütungsregelung ausgehandelt, mit der Mindestsätze definiert wurden. Die großen Verlagskonzerne waren allerdings nicht dabei. Einen Fortschritt könnte auch die anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie Urheberrecht in bundesdeutsches Recht ergeben. Ziel ist unter anderem auf die Stärkung von kollektiven Vertretungsmöglichkeiten. Bislang mussten Einzelkläger vielmehr riskieren, keine Aufträge mehr von den Verlagen zu bekommen.