Übersetzungen für deutsche Behörden

Deutsche Behörden verlangen in der Regel eine Übersetzung durch einen bei einem deutschen Landgericht für die jeweilige Sprache allgemein beeidigten Dolmetscher. Auch auf Informations- oder den sogenannten Laufzetteln eines Standesamtes findet sich dieser Hinweis. Ebenso weisen die Oberlandesgerichte in der Regel darauf hin. Auf den Zulassungsinformationen der Universitäten, den Anweisungen zur Berufsanerkennung, Gleichstellung und Berufserlaubnissen, der Berufsanerkennungsbehörden usw. ist dies normalerweise auch jeweils angegeben. Allgemein beeidigte Dolmetscher verfügen über Beeidigungsprotokolle und/oder Bescheinigungen des jeweiligen Landgerichts, an dem die Beeidigung erfolgte und sind normalerweise im Dolmetscherverzeichnis des jeweiligen Landgerichts aufgeführt. Sie sind damit zugelassene Gerichtsdolmetscher, die die geforderte Qualifikation und ihre Qualität nachgewiesen sowie die sprachliche Kenntnisse unter Beweis gestellt haben. Außerdem stehen sie in der bundesweiten Justizdatenbank für Beeidigte Dolmetscher, siehe unter: https://justiz.de/onlinedienste/dolmetscher_und_uebersetzerdatenbank/index.php

Daran kann man das Vorliegen einer allgemeinen Beeidigung schnell und einfach prüfen. Ferner ergibt sich die Beeidigung aus den speziellen Stempeln der Übersetzer. Die allgemeine Beeidigung, öffentliche Bestellung, allgemeine Ermächtigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern richtet sich nach dem jeweiligen Recht der einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland und unterliegt länderspezifischen Anforderungen. Die Länder haben hier eigene Dolmetschergesetze geschaffen. Dies ist also nicht bundeseinheitlich geregelt. Mit einem allgemein beeidigten Dolmetscher liegt man aber immer richtig und die Übersetzungen werden in der Regel bundesweit anerkannt.