Ärztetag fordert gesetzliche Regelung zur Finanzierung von Dolmetschleistungen

Der 120. Deutsche Ärztetag 2017, der vom 23. bis 26. Mai in Freiburg tagte, fasste folgenden Beschluss:

„Im Alltag bemühen sich alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen um eine reibungslose und angemessene medizinische Versorgung der in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Die Arbeit wird erschwert durch Kommunikationsprobleme, da viele der in unser Land gekommenen Flüchtlinge nur ihre Muttersprache beherrschen. Daher ist in den meisten Behandlungssituationen eine Sprachvermittlung zwischen Patientin/Patient und Ärztin/Arzt durch Dolmetscher unentbehrlich, um eine adäquate Behandlung zu ermöglichen.

Bis heute existiert eine gesetzliche Regelungslücke bei der Klärung der Kostenzuständigkeit für die Finanzierung der Dolmetscherdienste bei medizinischen Behandlungen. Dies führt zur Weigerung der meisten Kostenträger, für die Aufwendungen aufzukommen, die durch Übersetzungsdienste bei medizinischen Behandlungsterminen verursacht werden.

Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert den Gesetzgeber auf, eine verpflichtende Regelung zur Dolmetscherfinanzierung in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufzunehmen. Der Vorstand der Bundesärztekammer soll sich für dieses Anliegen aktiv einsetzen.“ (Drucksache Ib – 70, Beschlussprotokoll DAeT 2017; S. 128/129)

Der BDÜ unterstützt diese Forderung wie auch schon in seinem Positionspapier zum Entwurf eines Integrationsgesetzes aus dem Jahr 2016 dargelegt.