DIe Leichte Sprache soll Menschen mit Behinderung helfen, sich besser in das alltägliche Leben zu integrieren und darin zurechtzukommen. Merkmale der Leichten Sprache sind, dass sie aus einfachen, kurzen Sätzen besteht, die möglichst nur aus Subjekt, Prädikat und Objekt bestehen. Ebenso soll auf passive Verbformen und Synonyme verzichtet werden und der Konjunktiv wird nicht eingesetzt. Wenn zum Beispiel Behördentexte in so verständlicher Form verfasst würden, könnten (geistig) Behinderte von Anfang an an allen Lebensbereichen teilnehmen und die Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention bis auf kommunale Ebene könnte durchgesetzt werden. Ebenso hilft das älteren oder nicht-deutschsprachigen Menschen, die erst Grundkenntnisse des Deutschen erworben haben. Allerdings braucht man auch für diesen eher unbekannten Zweig Übersetzer. Ein Beispielprojekt, das allerdings zwei Jahre ein Anspruch nahm, hat die Stadt Germering vorzuweisen: Auf der Internetseite eines Mehrgenerationenhauses kann praktisch jeder Text per Klick in Leichter Sprache gelesen werden.
Archiv des Autors: Rose & Dmowska
Deutsche Knderbücher auf Arabisch
Seit ungefähr drei Jahren suchen nun vermehrt Verlage Übersetzer für Arabisch, denn sie wollen deutsche Geschichten ins Arabische übersetzen lassen oder zweisprachige Kinderbücher auf Deutsch und Arabisch herausbringen wollen. Der Anlass für die Nachfrage ist dabei eigentlich die Flüchtlingskrise. Bei vielen Verlagen bleiben solche Vorhaben leider im Planungsstadium stecken, da die deutsch-arabische Kinderliteratur zwangsweise ein Nischenprodukt ist, da die Nachfrage von Seiten der Leser gering ist. Zwar sei nach dem Zuzug vor allem syrischer Flüchtlinge die Diskussion unter Verlagen wieder aufgeflammt, dass für deren Kinder Bücher benötigt werden – wie bei Kindern türkischer Einwanderer vor Jahrzehnten. Dennoch bleibt das Produkt für Verlage unwirtschaftlich, da man Eltern nicht in den Buchhandel bekommt. Dabei würden Kinderbücher den Kindern helfen, einerseits die Heimatsprache gut zu können (in dem Fall für syrische Kinder arabisch) und gleichzeitig Deutsch zu erlernen, um sich integrieren zu können und am schulischen Austausch teilnehmen zu können. Immerhin liegen beim Bundesfamilienministerium bestimmte Publikationen bereits mehrsprachig vor.
Infoveranstaltung am 19. Februar im BiZ Vechta
Internationale Verflechtungen nehmen In der Arbeitswelt aufgrund der Globalisierung immer weiter zu. Dies erfordert gut ausgebildete Fachkräfte, die sich in mehreren Sprachen verständigen können und für gute Verständigung sorgen können. Wer sich für eine Karriere als Fremdsprachenkorrespondent oder staatlich anerkannter Übersetzer interessiert, kann sich am Montag, 19. Februar 2018 um 16:00 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in Vechta, Rombergstraße 51, informieren. Rolf-Werner Eilert und Ingrid Wacker von der Sprachschule Eilert aus Osnabrück werden beide Berufe und Abläufe der Ausbildungen erläutern. Die Veranstaltung ist kostenlos. Teilnehmeranmeldungen sind telefonisch unter 04441 / 946 – 1622 oder per E-Mail an vechta.biz@arbeitsagentur.de erwünscht. Für weitere Informationen können sie die Homepage www.arbeitsagentur.de/vechta aufrufen.
GroKo: BDÜ-Analyse zum Vertragsentwurf
Gleich nach Veröffentlichung des von Union und SPD aufgesetzten Koalitionsvertrags nahm der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) die Analyse des fast 180 Seiten starken Dokuments in Angriff.
Der Vertrag wurde vor allem im Hinblick auf die Punkte durchleuchtet, welche für die vertretene Berufsgruppe besonders relevant sind. Einige Aspekte, zu denen der BDÜ als größter deutscher Berufsverband der Branche bereits im Vorfeld der Bundestagswahl intensive Gespräche mit Vertretern unterschiedlicher Parteien geführt hatte, finden sich in der aktuellen Entwurfsfassung wieder.
So ist natürlich ein zentrales Thema für die zu rund 80 Prozent selbstständig bzw. freiberuflich tätigen BDÜ-Mitglieder die soziale Sicherheit: Gemäß der nun vorliegenden Vertragsfassung sollen sowohl die Altersvorsorge als auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für (Solo-)Selbstständige gründerfreundlich, entlastend und gerechter gestaltet werden. Die Bemessungsgrundlage für die GKV-Mindestbeiträge beabsichtigt man um fast die Hälfte zu senken (von heute 2283,75 Euro auf 1150 Euro).
Des Weiteren soll auch das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige (Stichwort: Scheinselbstständigkeit) vereinfacht und bezogen auf die Sozialversicherung widerspruchsfrei ausgestaltet werden. Dies wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit, auch wenn Dolmetscher und Übersetzer von dieser Problematik in geringerem Maße betroffen sind als andere Berufsgruppen.
Nicht zuletzt scheinen auch die langjährigen Bemühungen des BDÜ um eine bundesweite Harmonisierung der Beeidigungsvoraussetzungen zu fruchten: Für das Dolmetschen und Übersetzen bei Gericht sollen bundeseinheitliche Qualitätsstandards eingeführt werden. (Siehe auch das BDÜ-Positionspapier zu diesem Thema.)
Die nachhaltigen Aktivitäten, ausführlichen Gespräche und sorgfältig gepflegten Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern auf Bundes- wie auf Länderebene zeigen also Wirkung. Sollte die letzte Hürde genommen werden und die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD die nächste Regierung bilden, wird der BDÜ die Umsetzung und Ausgestaltung der im Vertrag genannten Absichten genau beobachten, beratend begleiten und kommentieren sowie die Ziele im Sinne der Verbandsmitglieder und des gesamten Berufsstands entschlossen weiterverfolgen.