Übersetzer klagt gegen Bamf

Nicht nur Politiker haben mit der sogenannten „Bamf-Affäre“ zu kämpfen, auch nur peripher Beteiligte haben dadurch Problee: Es wird auch ein Dolmetscher im Zusamenhang mit den unrechtmäßigen Asylbescheiden beschuldigt. Dieser wehrt sich mittlerweile vor Gericht dagegen, dass das Bundesflüchtlingsamt ihm keine Aufträge mehr erteilt. Der Anwalt des Übersetzers sagte beim Termin am Amtsgericht Bremen, sein Mandant habe nichts Unrechtes getan, und wisse zudem nicht, was ihm vorgeworfen werde. Zudem kritisierte der Anwalt, sein Mandant habe keine Möglichkeit zu einer Stellungnahme bekommen und er habe wegen haltloser Verdächtigungen seine Arbeit verloren. Am Antsgericht wurde bei einem Gütetermin über eine Kündigungsschutzklage des Dolmetschers verhandelt. Richtiger Klagegegner ist dabei natürlich die Bundesrepublik Deutschland, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eine Bundesbehörde ist. Der Termin Anfang Juni war allerdings erfolglos, da keine gütliche Einigung zwischen beiden Seiten zustande kam.

Als Freiberufler war der selbstständige Dolmetscher von Juni 2016 bis April 2018 für das Bamf auf für die Übersetzung von des Arabisch und Kurdisch angestellt. Gegen ihn ermittelt die Bremer Staatsanwaltschaft. Nach deren Meinung steht er im Verdacht, im Rahmen von Asylverfahren Antragsteller dazu bewegt zu haben, falsche Angaben zu machen. Nach dieser Annahme erhielt der Dolmetscher keine Aufträge durch das Bamf mehr.