Für ihre Literaturübersetzungen aus dem Russischen und Polnischen ist Gabriele Leupold, 66, mehrfach ausgezeichnet worden. Seit Langem setzt sich Leupold für die Verbesserung der prekären Situation vieler ihrer Berufskollegen ein, denn je nach Genre und Schwierigkeitsgrad ist ein gutes Übersetzerhonorar für Literaturübersetzungen nur 20 bis 27 Euro pro Normseite; meist erheblich weniger. Das sind 30 Zeilen mit bis zu 60 Anschlägen. Bei einem komplexem Werk ist der Zeitaufwand für ca. 240 Seiten bei gründlicher Vorrecherche mit Korrespondenz zu Literatur- und Sprachwissenschaftlern, um die vielen Ebenen des Werks zu durchdringen, etwa eine Seite pro Tag. Leupold hat bei der Übersetzung des Romans „Baugrube“ des russischen Autors Andrej Platonow Sachbücher zur sowjetischen Geschichte konsultiert sowie ihre deutsche Version immer wieder mit Kollegen und Lesern getestet – all das summiert sich leicht auf ein ganzes Jahr. Es besteht ein eklatantes Missverhältnis zwischen der Qualifikation und der kreativen wie handwerklichen Leistung der meisten Literaturübersetzer einerseits und den Honoraren andererseits. Als Urheber sind Übersetzer zwar an jeder Nutzung ihrer Werke zu beteiligen, das gilt für verkaufte Buchexemplare ebenso wie für alle elektronischen Formate. Das gilt aber oft erst ab einer bestimmten Verkaufszahl und verspricht keinen großen Zugewinn. In Zeiten von Corona ist jetzt auch vieles anders: Manche Übersetzer arbeiten in Bürogemeinschaften, manche haben nun die Kinder den ganzen Tag zu Hause, was eine Herausforderung ist. Auch werden nun Erscheinungstermine von Büchern verschoben, Auftritte abgesagt, Stipendienaufenthalte können nicht angetreten werden. All dies bedeutet herbe Einschnitte bei den Einnahmen. Um von Belletristik und Essays allein leben zu können, sollte man eine stabile Gesundheit, einen gut verdienenden Partner oder ein Erbe im Rücken haben oder es kommen Einnahmen aus Dingen hinzu, die sich aus dem Übersetzen ergeben: Auftritte, Workshops für Studierende und für Übersetzer, die Organisation von Veranstaltungen, die das Thema Übersetzen und die Übersetzer selbst auf die Bühne bringen. Für einen Großteil der Branche allerdings ist die Lage sehr prekär. Die Honorare stagnieren oder sinken sogar, und die Altersarmut ist vorprogrammiert. Zwar möchte der VdÜ e.V. eine angemessene Vergütung durchsetzen auf der juristische Grundlage in Form einer Novelle des Urhebervertragsrechts von 2002. Hinzu kommen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs, die von einzelnen Übersetzern erkämpft wurden. Es handelte sich um Anpassungsklagen für konkrete Bücher, es ging um eine höhere Beteiligung am Verkaufserlös sowie an den weiteren Verwertungsrechten. 2014 hat der VdÜ, der in der Dienstleistungsgesellschaft Verdi organisiert ist, mit einer – leider kleinen – Gruppe von Verlagen eine Vergütungsregelung ausgehandelt, mit der Mindestsätze definiert wurden. Die großen Verlagskonzerne waren allerdings nicht dabei. Einen Fortschritt könnte auch die anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie Urheberrecht in bundesdeutsches Recht ergeben. Ziel ist unter anderem auf die Stärkung von kollektiven Vertretungsmöglichkeiten. Bislang mussten Einzelkläger vielmehr riskieren, keine Aufträge mehr von den Verlagen zu bekommen.
Archiv des Autors: Rose & Dmowska
Übersetzungen für deutsche Behörden
Deutsche Behörden verlangen in der Regel eine Übersetzung durch einen bei einem deutschen Landgericht für die jeweilige Sprache allgemein beeidigten Dolmetscher. Auch auf Informations- oder den sogenannten Laufzetteln eines Standesamtes findet sich dieser Hinweis. Ebenso weisen die Oberlandesgerichte in der Regel darauf hin. Auf den Zulassungsinformationen der Universitäten, den Anweisungen zur Berufsanerkennung, Gleichstellung und Berufserlaubnissen, der Berufsanerkennungsbehörden usw. ist dies normalerweise auch jeweils angegeben. Allgemein beeidigte Dolmetscher verfügen über Beeidigungsprotokolle und/oder Bescheinigungen des jeweiligen Landgerichts, an dem die Beeidigung erfolgte und sind normalerweise im Dolmetscherverzeichnis des jeweiligen Landgerichts aufgeführt. Sie sind damit zugelassene Gerichtsdolmetscher, die die geforderte Qualifikation und ihre Qualität nachgewiesen sowie die sprachliche Kenntnisse unter Beweis gestellt haben. Außerdem stehen sie in der bundesweiten Justizdatenbank für Beeidigte Dolmetscher, siehe unter: https://justiz.de/onlinedienste/dolmetscher_und_uebersetzerdatenbank/index.php
Daran kann man das Vorliegen einer allgemeinen Beeidigung schnell und einfach prüfen. Ferner ergibt sich die Beeidigung aus den speziellen Stempeln der Übersetzer. Die allgemeine Beeidigung, öffentliche Bestellung, allgemeine Ermächtigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern richtet sich nach dem jeweiligen Recht der einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland und unterliegt länderspezifischen Anforderungen. Die Länder haben hier eigene Dolmetschergesetze geschaffen. Dies ist also nicht bundeseinheitlich geregelt. Mit einem allgemein beeidigten Dolmetscher liegt man aber immer richtig und die Übersetzungen werden in der Regel bundesweit anerkannt.
Übersetzerpreis 2020
Der mit 25 000 Euro dotierte Straelener Übersetzerpreis 2020 der Kunststiftung NRW wird an Hans-Christian Oeser verliehen. Der Literaturübersetzer werde für die 2018 erschienene Übertragung von Sebastian Barrys Roman «Tage ohne Ende» aus dem Englischen ausgezeichnet. Oeser finde «einen dynamischen Stil von großer Musikalität», erklärte die Jury. Der 69-Jährige wird auch für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Der jährlich vergebene Übersetzerpreis gehört zu den höchstdotierten Literaturpreisen im deutschsprachigen Raum. Den mit 5000 Euro verbundenen Förderpreis erhält André Hansen. Der ebenfalls in Berlin lebende 34-Jährige wird für seine Übersetzung des Romans «Zwei Brüder» von Mahir Guven geehrt. Die Jury hob seine «mutige und einfallsreiche Übertragung» der französischen Umgangssprache hervor. Zu den von Oeser übersetzten Autoren gehören Oscar Wilde, Christopher Isherwood, D. H. Lawrence, Ian McEwan, Virginia Woolf und Mark Twain. Er ist Autor mehrerer Reisebücher über Dublin und Irland sowie eines Oscar-Wilde-ABCs und Mitautor einer James-Joyce-Biografie. Der seit 2001 vergebene Preis wird üblicherweise am Europäischen Übersetzer-Kollegium in der kleinen Stadt Straelen am Niederrhein übergeben. Dieses Arbeitszentrum für professionelle Literatur- und Sachbuch-Übersetzer hatte bei der Gründung 1978 Schriftsteller wie Heinrich Böll, Samuel Beckett und Max Frisch als Unterstützer.
Gegen die Übersetzerehre
Abdul S. war Zivilangestellter bei der Bundeswehr. In der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun unterstützte er Kräfte des Deutschen Heeres als Übersetzer und landeskundlicher Berater. Dabei spionierte er für einen iranischen Nachrichtendienst. Am Montag, 23. März, verurteilte der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz den 51 Jahre alten Angeklagten wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Gegen die mitangeklagte Ehefrau Asiea S. verhängte der Senat wegen Beihilfe zum Landesverrat eine Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Konkret habe sich Abdul S. spätestens ab dem 28. Januar 2013 in mindestens acht Fällen mit Verbindungsleuten eines iranischen Nachrichtendienstes in verschiedenen europäischen Städten getroffen, um Informationen – beispielsweise Lagepläne der Bundeswehr über militärische Situationen und Analysen des Verteidigungsministeriums zu bestimmten Ländern und Themengebieten – weiterzugeben, so der Senat. Das Material habe der Mann auf Datenträgern gespeichert. Zu den Treffen sei es bis Anfang Februar 2017 gekommen. In der Folgezeit habe der Angeklagte „aus eigenem Entschluss“ den Kontakt beendet, erklärte der Senat weiter. Für seine Dienste habe der Zivilangestellte der Bundeswehr bis dahin eine Entlohnung in Höhe von 34.500 Euro erhalten.
Ein solches Verhalten ist natürlich nicht nur strafrechtlich relevant, sondern zieht einen ganzen Berufsstand in ein schlechtes Bild. Ob sich die Übersetzer von einem derartigen, öffentlichwirksamen Vertrauensbruch erholen werden, vor allem im Staatsdienst, bleibt abzuwarten. Der Schaden ist nicht abzuschätzen.