Archiv des Autors: Rose & Dmowska

Übersetzen bei Gericht

Welche Probleme stellen sich bei einer Übersetzertätigkeit für Übersetzer vor Gericht? Vor allem ist fraglich, wer eine gute Qualität der Übersetzung eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens gewährleistet.Problematisch ist, dass es einfacher ist, bereits etablierte Dolmetscher heranzuziehen, die zwar sichere Sprachkenntnisse haben, denen aber zum Beispiel in Asylverfahren das Wissen über Herkunftsländer von Flüchtlingen und politische Begrifflichkeiten fehlt. Fehl am Platz ist auch das Bestreben, eine schlicht wörtliche Übersetzung abliefern zu wollen oder die offizielle Politik des Herkunftslandes eines Flüchtlings zu unterstützen.

Ebenso gibt es beeidigte Dolmetscher, die darüber klagen, dass sie zwar auf der offiziellen Liste der Gerichtsdolmetscher vermerkt seien, aber nie bestellt würden. Vielmehr wählte der Vorsitzende der jeweiligen Kammer am Gericht unabhängig vom fachlichen Können immer dieselben aus, mit denen bereits eine Zusammenarbeit gegeben ist. Dagegen kann man sagen, dass ein Richter niemand wiederholt auswählen würde, wenn es Zweifel am fachlichen Können und der Übersetzungsqualität gebe, sondern sich auf gerichtsbekannt und zuverlässige Dolmetscher verlässt. Alles andere verstieße gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz rechtlichen Gehörs und wäre ein Berufungsgrund.

Ein Auswahlkriterium für eine Tätigkeit als Gerichtsdolmetscher ist die gute Kenntnis der deutschen Sprache, die im persönlichen Gespräch geprüft werden. Dolmetscherbüros können dabei Übersetzer vorschlagen. Dazu gibt das BAMF an, umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen zu haben. Dabei wird die fachliche Befähigung bei Vetragsverhandlungen und in ersten Einsätzen vor Ort überprüft. Ebenso müssen seit Dezember 2016 die Arabisch-, Kurdisch- und Türkisch-Dolmetscher Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachweisen.

Dort setzt allerdings das andere Problem an: Wer überprüft, ob der Dolmetscher in der Fremdsprache geeignet ist? Dabei werden natürlich Muttersprachler bevorzugt. Eingesetzt werden die Dolmetscher vom BAMF nach dem Rotationsprinzip in einem Turnus von mindestens drei Wochen. Dabei sind die Dolmetscher meist Freiberufler und werden bedarfsabhängig eingesetzt. Ein Kritikpunkt kann sein, dass Gerichte dabei oft einen für geprüfte Dolmetscher zu niedrigen Stundenpreis bieten, sodass am Gericht nur die weniger erfahrenen und qualifizierten arbeiten wollen würden. Dies wäre allerdings eine unzulässige Pauschalisierung. Nach Angaben des BDÜ sind die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Übersetzer“ allerdings nicht geschützt, weshalb die konkrete Festlegung von Qualitätsanforderungen durch die beauftragende Institution umso wichtiger ist. Gerade vor Gericht sollten Kriterien wie Integrität, Neutralität und Unparteilichkeit eine wichtige Rolle spielen.

Übersetzer in der EU

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU ist auch die Gleichberechtigung der deutschen Sprache in Brüssel ein Thema, denn Deutsch solle auch in der Praxis den anderen beiden Verfahrenssprachen Englisch und Französisch gleichgestellt werden. Dies ist angesichts der Fülle an anderssprachigen Dokumenten nachvollziehbar, da in der vergangenen Legislaturperiode 1510 Dokumente den Buntestagsausschüssen durch die EU-Kommission vorgelegt worden sind. Auch wenn davon dur zwölf vollständig auf Englisch waren, war es die Masse an Anlagen und Anhängen, die für eine Beratung wesentlich sind und nicht übersetzt waren. Ohne Fachwörterwissen zu vertieften Materie sind Problematiken der Handeslpolitik oder der Behörde Europol nur oberflächlich für den Sprachlaien zu verstehen. Viele beratungs- und entscheidungsrelevante Dokumente sind so komplex, dass selbst gute Englisch-Kenntnisse nicht weiterhelfen würden, wie es in einem Beschluss des Bundestagen beklagt wird und dass viele Dokumente nicht oder nur unvollständig auf Deutsch vorlägen. Dabei hat die EU im vergangenen Jahr allein 2,2 Millionen Seiten in andere Sprachen übersetzt. Aber bei den mehr als 2000 Mitarbeitern in der „Generaldirektion Übersetzung“ der EU geht es wegen des ständigen Spardrucks eher um Stellenabbau statt Stellenausbau. Zumindest gibt es die Zusage von Oettinger, dass bei den 106 für die Deutsche Sprache zuständigen Mitarbeitern keine Stelle wegfällt und alle nachbesetzt werden. Die zahlreichen Mitberatungsrechte in der Europapolitik lassen sich nur dann richtig ausschöpfen, wenn amtliche Übersetzungen gegeben sind.

Petition zu GKV-Beiträgen

Im Schulterschluss mit mehreren Selbstständigenverbänden fordert der BDÜ fairere Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige. Die vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) lancierte Petition kann nun online gezeichnet werden.

Die vom BDÜ mitgetragene Petition wird durch verschiedene politische Aktivitäten der Beteiligten und Unterstützer begleitet, über die weiter berichtet wird. Die Petition ist unter https://www.vgsd.de/faire-beitraege/ zu finden.

Gestützt wird die Petition u. a. durch die von VGSD, BDD und BDÜ beauftragte Studie des Instituts für Gesundheitsökonomik. Die Expertise kann dort nun auch in der Langversion heruntergeladen werden.

Emoji – muss man es bald übersetzen?

Die kleinen, lustigen Bildzeichen, oft aus Zeitnot oder Faulheit stellvertretend für Text verwendet werden, sind bald so vielfältig und kompliziert, dass große Unternehmen überlegen, für ihre Außenwirkung Emoji-Übersetzer zu engagieren. Sie haben sehr großen Einfluss auf die Interpretation von zB Werbebotschaften von Unternehmen. Und die kleinen Zeichen werden zunehmend bedeutender: Eine kürzlich von Facebook veröffentlichte Erhebung gab an, dass jeden Tag fünf Milliarden Icons versendet werden und weiterhin die Interaktion in sozialen Medien steigern. Die Probleme von diesen an sich so praktischen Zeichen sind vielfältig: Je nach Kultur, Technologie und Semantik werden sie unterschiedlich angezeigt oder verwendet. Einige Icons werden beispielsweise je nach Kultur unterschiedlich verstanden: In Japan bedeuten die zusammengelegten Hände ein Danke; im europäischen Raum bedeuten sie hingegen ein Beten. Zudem ist die Anzeige von Emojis je nach Gerät unterschiedlich, sodass diverse Geräte durch anderweitige Darstellung eines Icons ganz andere Bedeutungen transportieren können. Das fehlende heutige Verständnis für die Icons hängt damit zusammen, dass diese ursprünglich in Japan 1999 erfunden wurden, aber in Europa erst 2011 Anklang fanden. So entstanden viele Zeichen, die wenige kennen und erst durch die globalisierten Medien kennen lernen.

Ein Vorteil von Icons ist aber, dass sie im Schreiben oft Gefühle, Mimik und Gesten ersetzen können, bis hin zum Tonfall. Dadurch kann auch das Geschriebene mehr betont werden. Sie werden den Schreibstil eher nicht negativ beeinflussen, da sie nur das ersetzen, was vom Gespräch in der geschriebenen Kommunikation fehlt.