Oftmals stehen Übersetzer vor der Frage, ob sie noch freiberuflich tätig sind oder bereits gewerblich und damit anders besteuert werden können. Dazu führte der BFH aus, (BFH-Urteil vom 21.2.2017, Az. VIII R 45/13) dass gewerbliche Tätigkeit dann vorliegt, wenn eine Personengesellschaft zahlreiche Übersetzungen im Rahmen wiederholter Aufträge in Sprachen liefert, die ihre Gesellschafter selbst nicht beherrschen. Dies ist dann der Fall, wenn Übersetzungsleistungen durch Fremdübersetzer geleistet und somit von zum Beispiel einer Übersetzer-GbR „dazugekauft“ werden. Eine freiberufliche Übersetzertätigkeit einer Personengesellschaft ist hingegen gegeben, so der BFH, wenn die Gesellschafter durch ihre eigenen Sprachkennstnisse die vom Kunden erwünschte Übersetzung erbringen können oder mithilfe von vorgebildeten Personen leitend und eigenverantwortlich tätig werden im Rahmen der nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zulässigen Mitarbeit.
Archiv des Autors: Rose & Dmowska
Hohe GKV-Beiträge: IfG fordert deutliche Entlastung von Selbstständigen
Ende Juni stellte das renommierte Münchner Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) unter Leitung von Prof. Dr. Günter Neubauer die Ergebnisse einer Studie zur Belastung von Selbstständigen durch hohe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vor.
Problematisch ist dies insbesondere in der Gründungsphase der Selbstständigkeit oder für nebenberuflich Selbstständige, zu einem Großteil also auch Frauen, die nur bis zu einer geringen Einkommensgrenze arbeiten können, wollen sie nicht aus der Familienversicherung fallen. Dieses für das vielbeschworene mittelständische Rückgrat der deutschen Wirtschaft so wichtige Potenzial wird folglich mit den derzeitigen Regelungen massiv ausgebremst.
Empirische Daten für die vom Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher (BDÜ) gemeinsam mit dem Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) und dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) in Auftrag gegebene Expertise lieferte eine Umfrage, an der mehr als 8000 freiberuflich bzw. selbstständig Tätige teilnahmen.
Die Befragung ergab unter anderem, dass Selbstständige bei diesem Thema im Vergleich zu Arbeitnehmern stark benachteiligt sind. Um die derzeit bestehende Hürde zum Einstieg in die Selbstständigkeit abzuschaffen, wird eine deutliche Senkung der Mindestbemessungsgrenze bzw. eine Anpassung der Beiträge an das jeweilige Einkommen gefordert.
So kommentiert auch BDÜ-Vizepräsident Ralf Lemster: „Die Studie behandelt ein deutliches Problem für zahlreiche Selbstständige, insbesondere in der Existenzgründung oder während wirtschaftlicher Schwächephasen. Hier gilt es, die überproportionale Belastung durch GKV-Mindestbeiträge zu verringern – nicht zuletzt, um Spielräume für eine verstärkte Altersvorsorge zu schaffen.“
Ärztetag fordert gesetzliche Regelung zur Finanzierung von Dolmetschleistungen
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017, der vom 23. bis 26. Mai in Freiburg tagte, fasste folgenden Beschluss:
„Im Alltag bemühen sich alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen um eine reibungslose und angemessene medizinische Versorgung der in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Die Arbeit wird erschwert durch Kommunikationsprobleme, da viele der in unser Land gekommenen Flüchtlinge nur ihre Muttersprache beherrschen. Daher ist in den meisten Behandlungssituationen eine Sprachvermittlung zwischen Patientin/Patient und Ärztin/Arzt durch Dolmetscher unentbehrlich, um eine adäquate Behandlung zu ermöglichen.
Bis heute existiert eine gesetzliche Regelungslücke bei der Klärung der Kostenzuständigkeit für die Finanzierung der Dolmetscherdienste bei medizinischen Behandlungen. Dies führt zur Weigerung der meisten Kostenträger, für die Aufwendungen aufzukommen, die durch Übersetzungsdienste bei medizinischen Behandlungsterminen verursacht werden.
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert den Gesetzgeber auf, eine verpflichtende Regelung zur Dolmetscherfinanzierung in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufzunehmen. Der Vorstand der Bundesärztekammer soll sich für dieses Anliegen aktiv einsetzen.“ (Drucksache Ib – 70, Beschlussprotokoll DAeT 2017; S. 128/129)
Der BDÜ unterstützt diese Forderung wie auch schon in seinem Positionspapier zum Entwurf eines Integrationsgesetzes aus dem Jahr 2016 dargelegt.
Musik übersetzen für Gehörlose
Eine eher weniger verbreitete Art des Dolmetschens ist die, bei der Musik durch einen Dolmetscher für einen Gehörlosen in Gebärdensprache übertragen wird. Dabei ist nicht nur wichtig, den Text zu übersetzen, sondern auch einen Eindruck vom Rhythmus, den musikalisch umgesetzten Gefühlen und der Stilrichtung des Werkes zu vermitteln. Somit können auch Gehörlose in die Stimmung des Stücks eintauchen und die durch die Musik transportierten Emotionen empfinden. Zwar wird ein Gehörloser durch die Übersetzung nicht wissen, wie das Stück sich anhört, aber er wird einen Eindruck von der Stimmung bekommen und ein Verständnis für das Thema und die zu vermittelnde Emotionalität. Eine gelungene Übersetzung macht dann auch für einen Gehörlosen ein Musikstück jeglicher Stilrichtung zu einem Erlebnis. Dabei kann der Dolmetscher seinen ganzen Körper zur Vermittlung von Takt, den genutzten Instrumenten und der Melodie einsetzen. Der oftmals metaphorisch ausgestaltete Text kann auch mithilfe einer inhaltliche Interpretation des Dolmetschers übersetzt werden. Als Gebärdendolmetscher kann man das Dolmetschen von Musik an einigen Unis erlernen. In jedem Fall vermittelt der Musikdolmetscher dem Gehörlosen ein Erlebnis ganz eigener Art.