Archiv der Kategorie: Aktuell

Übersetzer im politischen Fokus

„Ich rufe zu einer Kongressanhörung mit dem Übersetzer auf, der beim Treffen von Präsident Trump mit Putin anwesend war, um aufzudecken, was die beiden privat miteinander diskutierten.“ Das twitterte Jeanne Shaheen, die demokratische Senatorin aus dem Bundesstaat New Hampshire, am 18.7.2018. Besagter Übersetzer könne «in unserem Auftrag» helfen herauszufinden, was Trump mit Putin teilte und was er ihm versprochen haben könnte. Die Aufregung liegt in den Aussagen Trumps begründet, die im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Einmischung Russlands in den Wahlkampf stehen. Der US-Präsident hatte beim Gipfel mit Putin am Montag vor den Medien gesagt: «Ich sehe keinen Grund, warum es (Russland) wäre.» Obwohl die amerikanischen Ermittlungsbehörden und Geheimdienste überzeugt von einer russischen Urheberschaft sind, unterstützte Trump deren Aussagen nicht offiziell. Shaheen ist nicht das einzige Parlamentsmitglied, das eine Anhörung des Übersetzers verlangt: «Der Übersetzer sollte vor den Kongress kommen, um Zeugnis davon abzulegen, was privat gesagt wurde», twitterte der demokratische Repräsentant Joe Kennedy aus dem Bundesstaat Massachusetts. «Falls die Republikaner wirklich so außer sich sind, wie sie vorgeben», dann sollten sie sich noch heute für eine Anhörung starkmachen. Allerdings korrigierte sich Trump im Nachhinein noch: Er habe den Satz sagen wollen: «Ich sehe keinen Grund (…), warum es nicht Russland sein sollte», das hinter den Hackerangriffen steckte. Das «nicht» habe er versehentlich weggelassen. Die komplizierten Erläuterungen des angeblichen Versprechers wiederholte Trump mehrmals.

Auch für Unsinn zu haben: Google-Übersetzer

Den meisten Menschen wird bewusst sein, dass sich mit dem Google-Übersetzer nicht viel anfangen lässt und ein menschlicher Profi offensichtlich die bessere Wahl ist. Ebensowenig ist er für Hausaufgaben und ähnliches geeignet. Allerdings hat der Junge Kammerchor Düsseldorf sich diese Google-Schwäche zu Nutze gemacht und sich einen musikalischen Scherz erlaubt: Sie haben Google das „Jagdlied“ von Mendelssohn in zehn verschiedene Sprachen übersetzen lassen – und danach wieder zurück ins Deutsche. Erwartungsgemäß war das Ergebnis nicht als Übersetzung brauchbar und mehr als abenteuerlich. Der Chor hat diese Versionen trotzdem eingesungen und im Internet verbreitet. Mal eine andere Art von Publicity und viraler Aufmerksamkeit.

Paul-Celan-Preis geht an Thomas Brovot

Für sein übersetzerisches Gesamtwerk erhält der Übersetzter Thomas Brovot (Jahrgang 1958) den Paul-Celan-Preis 2018, der mit 15 000 Euro dotiert ist. Jedes Jahr wird der Preis während der Frankfurter Buchmesse durch den Deutschen Literaturfonds für „herausragende Übersetzungen“ vergeben. Der gebürtige Kölner Brovot arbeitet als freier Übersetzer in Berlin. Er überträgt vor allem literarische Texte aus dem Spanischen ins Deutsche. Darunter sind unter anderem Autoren wie der Lyriker und Dramatiker Federico García Lorca und Literaturnobelpreisträger Mario Vargas Lllosa. Insbesondere wurde durch die Jury Brovots Übersetzung des Romans „Reise zum Vogel Simurgh“ von Juan Goytisolo gewürdigt. zur Begründung hieß es, es sei ihm „auf bewundernswerte Weise“ gelungen, den hochkomplexen Text zu einem „seltenen Lesegenuss“ zu machen. Neben Brovot hatte die Jury sich zwischen weiteren 47 Übersetzern zu entscheiden, die von Verlagen für die Auszeichnung vorgeschlagen worden waren. Der Literaturfonds ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur.

Online zum staatlich geprüften Dolmetscher werden?

In Deutschland ermöglicht die Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln als einzige Einrichtung einen Online-Kurs zum staatlich geprüften Dolmetscher für Englisch. Dafür stellt die Schule einen Web-Live-Chat bereit, in dem der Schulleiter Dr. Jerry Neeb-Crippen am Dienstag, 10. Juli 2018 um 18 Uhr das neue Online-Kursangebot zum staatlich geprüften Dolmetscher vorstellen wird. Daneben werden Fragen rund um die Dolmetschertätigkeit und den Kurs auf http://dolmetscherschule.adobeconnect.com/simultan beantwortet.

Zielgruppe sind nur qualifizierte Übersetzer bei diesem berufsbegleitenden Lehrgang. Die Prüfung zum staatlich geprüften Dolmetscher soll zusätzlich zum Übersetzerabschluss angestrebt werden. Sobald der Übersetzer diese Qualifikation nachweisen kann, kann an damit vor Gericht, bei Behörden oder Konferenzen dolmetschen und neue berufliche Tätigkeitsfelder bedienen.

Die Übersetzer sollen die Techniken des Dolmetschens sie im Online-Kurs der Dolmetscherschule erlernen. Der Lehrgang dauert insgesamt sechs Monate bei vier Unterrichtsstunden pro Woche, welche zweimal wöchentlich abends in Live-Webinaren (montags und donnerstags in der Zeit zwischen 18 und 19.30 Uhr) stattfinden. zusätzlich müssen die angehenden Dolmetscher zwei ganztägige Seminare am Samstag in Köln besuchen. Um intensives Arbeiten zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl auf zehn Personen begrenzt. Dafür kann der Kurs kann aus ganz Deutschland oder aus dem Ausland belegt werden.

Was die Teilnehmer erwarten wird, sind Unterrichtseinheiten zu Simultandolmetschen, Notizentechnik und Konsekutivdolmetschen. Während der zwei Termine in Köln üben sich die Teilnehmer im Flüsterdolmetschen und dem Umgang mit dem technischen Equipment, der sogenannten Flüsteranlage. In Rollenspielen simulieren sie Gerichtstermine. Am Kursende findet die schulinterne Abschlussprüfung statt, bei der ein Zeugnis und Noten in den Hauptfächern ausgegeben wird. Danach sollten sich die Teilnehmer zum angestrebten Abschluss „staatlich geprüfter Dolmetscher“ anmelden. Die externe Prüfung erfolgt durch die Hessische Lehrkräfteakademie in Darmstadt.

Voraussetzung sind weiterhin ein PC oder Tablet und eine stabile Internetverbindung, um im E-Learning miteinander zu kommunizieren. Die  Gebühren liegen monatlich bei 295 Euro. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Weitere Details zum Online-Kurs Dolmetscher Englisch erfahren Interessierte auf www.dolmetscherschule-koeln.de.

Die Schule bittet um eine vorherige Anmeldung zum Live-Chat per E-Mail oder telefonisch.