Jeder kennt die Übersetzer von Google oder Bing, manche vermuten sogar, die Tage eines klassichen Wörterbuchs oder der beruflichen Übersetzertätigkeit seien gezählt. Schnell sind diese digitalen Hilfen, aber dafür nicht immer richtig: oftmals zu ungenau oder sprachlich völlig inkorrekt erscheint eine Übersetzung dieser Dienste und ist für den Nutze unbrauchbar. Ein kleines Startup aus Köln, genannt DeepL, will hier ansetzen und beim Web-übersetzen Konkurrenz machen. Der von ihnen genutzte Computer auf Island hat, so die Firma, eine Leistung, mit der er eine Million Wörter in weniger als einer Sekunde übersetzen kann. Die Herangehensweise des Startups ist, ein Computernetzwerk ähnlich neuronalen Verknüpfungen zu nutzen. Dass dieses Programm dann präziser als die Konkurrenz übersetzen kann, liegt vor allem daran, dass die Software Wörter in Kontext verstehen kann, während andere Softwares eins zu eins übersetzen. So basierte die Technik der Onlinedienste von Google und Microsoft lange auf einer sogenannten statistischen Übersetzungsmethode. Hierbei analysiert ein Computerprogramm einen Korpus von zweisprachigen Texten und ordnet die Wörter einander aufgrund ihrer Häufigkeit und gegenseitigen Nähe zu. Bei Redewendungen oder Homonymen, also Wörtern, die für verschiedene Begriffe stehen, führt diese Grundlage schnell zu Übersetzungsfehlern. Zudem greift DeepL auf eine große Menge valider Vergleichsdaten zu, die den anderen Unternehmen eher fehlen. Sie beteiben zum Beispiel ebenso das online-Wörterbuch Linguee. Wie das Start-up auf seiner Seite schreibt, soll das künstliche neuronale Netz jede Art von Text übersetzen können – und dabei die Qualität aller bisherigen automatischen Übersetzer übertreffen. Das soll auch ein in Auftrag gegebener Blindtest bestätigen. Ob die Software jemals richtige Dolmetscher verdrängen wird, ist dennoch unwahrscheinlich. Sie eignet sich bisher nur für den Hausgebrauch.
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Der Tag der Übersetzer: 30. September
Um den internationalen Tag des Übersetzers 2017 zu feiern, lädt der Verein Weltlesebühne dazu ein, an weltweit rund 40 Veranstaltungen teilzunehmen. Am 30. September sollen sie helfen, die Arbeit von Literaturübersetzern sichtbar und anschaulich machen.
Der Tag ist zu Ehren des Bibelübersetzers und Schutzpatrons der Übersetzer Hieronymustag genannt. Zu diesem Anlass soll die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Bedeutung des Übersetzens gelenkt werden. Ebenso soll die Übersetzertätigkeit allgemein mehr Anerkennung erfahren.
32 Veranstaltungen unterschiedlicher Art wird es in Deutschland geben. Man kann Echtzeit- und Zeitraffer-Übersetzungen erleben. Daneben wird es Diskussionspanels, Übersetzungsworkshops und Translations-Slams geben, die Einblicke in die Arbeit des Übersetzers geben. Man wird zum Austausch eingeladen und erfährt Interessantes über diese Wortkunst. Ein anderes Veranstaltungsformat ist das des »Gläsernen Übersetzers«. Dort können Interessierte im Rahmen von ein- bis zweistündigen Präsentationen den Prozess des Übersetzens hautnah und live miterleben und mitgestalten: Literaturübersetzer arbeiten öffentlich an einer Übersetzung, machen ihre Überlegungen transparent und stellen ihre Entscheidungen zur Diskussion.
Über 40 Übersetzer treten in Aabenraa, Berlin, Flensburg, Frankfurt am Main, Freiburg, Hamburg, Heidelberg, Jena, Köln, Leipzig, Marburg und Zürich auf, mit dabei sind u. a. Bettina Bach, Isabel Bogdan, Claudia Hamm, Frank Heibert und Hinrich Schmidt-Henkel. Übersetzt wird Literatur aus dem Dänischen, Finnischen, Italienischen, Ukrainischen und zahlreichen anderen Sprachen. Darüber hinaus kommen in sieben Goethe-Instituten – in Alexandria, Amsterdam, Kairo, Kiew, Nanjing, Peking und Taschkent – »Gläserne Übersetzer« zum Einsatz.
Übersetzen bei Gericht
Welche Probleme stellen sich bei einer Übersetzertätigkeit für Übersetzer vor Gericht? Vor allem ist fraglich, wer eine gute Qualität der Übersetzung eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens gewährleistet.Problematisch ist, dass es einfacher ist, bereits etablierte Dolmetscher heranzuziehen, die zwar sichere Sprachkenntnisse haben, denen aber zum Beispiel in Asylverfahren das Wissen über Herkunftsländer von Flüchtlingen und politische Begrifflichkeiten fehlt. Fehl am Platz ist auch das Bestreben, eine schlicht wörtliche Übersetzung abliefern zu wollen oder die offizielle Politik des Herkunftslandes eines Flüchtlings zu unterstützen.
Ebenso gibt es beeidigte Dolmetscher, die darüber klagen, dass sie zwar auf der offiziellen Liste der Gerichtsdolmetscher vermerkt seien, aber nie bestellt würden. Vielmehr wählte der Vorsitzende der jeweiligen Kammer am Gericht unabhängig vom fachlichen Können immer dieselben aus, mit denen bereits eine Zusammenarbeit gegeben ist. Dagegen kann man sagen, dass ein Richter niemand wiederholt auswählen würde, wenn es Zweifel am fachlichen Können und der Übersetzungsqualität gebe, sondern sich auf gerichtsbekannt und zuverlässige Dolmetscher verlässt. Alles andere verstieße gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz rechtlichen Gehörs und wäre ein Berufungsgrund.
Ein Auswahlkriterium für eine Tätigkeit als Gerichtsdolmetscher ist die gute Kenntnis der deutschen Sprache, die im persönlichen Gespräch geprüft werden. Dolmetscherbüros können dabei Übersetzer vorschlagen. Dazu gibt das BAMF an, umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen zu haben. Dabei wird die fachliche Befähigung bei Vetragsverhandlungen und in ersten Einsätzen vor Ort überprüft. Ebenso müssen seit Dezember 2016 die Arabisch-, Kurdisch- und Türkisch-Dolmetscher Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachweisen.
Dort setzt allerdings das andere Problem an: Wer überprüft, ob der Dolmetscher in der Fremdsprache geeignet ist? Dabei werden natürlich Muttersprachler bevorzugt. Eingesetzt werden die Dolmetscher vom BAMF nach dem Rotationsprinzip in einem Turnus von mindestens drei Wochen. Dabei sind die Dolmetscher meist Freiberufler und werden bedarfsabhängig eingesetzt. Ein Kritikpunkt kann sein, dass Gerichte dabei oft einen für geprüfte Dolmetscher zu niedrigen Stundenpreis bieten, sodass am Gericht nur die weniger erfahrenen und qualifizierten arbeiten wollen würden. Dies wäre allerdings eine unzulässige Pauschalisierung. Nach Angaben des BDÜ sind die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Übersetzer“ allerdings nicht geschützt, weshalb die konkrete Festlegung von Qualitätsanforderungen durch die beauftragende Institution umso wichtiger ist. Gerade vor Gericht sollten Kriterien wie Integrität, Neutralität und Unparteilichkeit eine wichtige Rolle spielen.
Übersetzer in der EU
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU ist auch die Gleichberechtigung der deutschen Sprache in Brüssel ein Thema, denn Deutsch solle auch in der Praxis den anderen beiden Verfahrenssprachen Englisch und Französisch gleichgestellt werden. Dies ist angesichts der Fülle an anderssprachigen Dokumenten nachvollziehbar, da in der vergangenen Legislaturperiode 1510 Dokumente den Buntestagsausschüssen durch die EU-Kommission vorgelegt worden sind. Auch wenn davon dur zwölf vollständig auf Englisch waren, war es die Masse an Anlagen und Anhängen, die für eine Beratung wesentlich sind und nicht übersetzt waren. Ohne Fachwörterwissen zu vertieften Materie sind Problematiken der Handeslpolitik oder der Behörde Europol nur oberflächlich für den Sprachlaien zu verstehen. Viele beratungs- und entscheidungsrelevante Dokumente sind so komplex, dass selbst gute Englisch-Kenntnisse nicht weiterhelfen würden, wie es in einem Beschluss des Bundestagen beklagt wird und dass viele Dokumente nicht oder nur unvollständig auf Deutsch vorlägen. Dabei hat die EU im vergangenen Jahr allein 2,2 Millionen Seiten in andere Sprachen übersetzt. Aber bei den mehr als 2000 Mitarbeitern in der „Generaldirektion Übersetzung“ der EU geht es wegen des ständigen Spardrucks eher um Stellenabbau statt Stellenausbau. Zumindest gibt es die Zusage von Oettinger, dass bei den 106 für die Deutsche Sprache zuständigen Mitarbeitern keine Stelle wegfällt und alle nachbesetzt werden. Die zahlreichen Mitberatungsrechte in der Europapolitik lassen sich nur dann richtig ausschöpfen, wenn amtliche Übersetzungen gegeben sind.