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Eugen-Helmlé-Übersetzerpreis 2017 geht an Simon Werle

Auch Literaturübersetzer tragen einen großen Teil dazu bei, zwischen den Sprachen und Völkern zu vermitteln. Einer der deutschen Preise für Übersetzer ist der mit 10.000 € dotierte Preis der Stiftung ME Saar, der Stadt Sulzbach und des Saarländischen Rundfunks und ging diesjahr an Simon Werle. Dieser zeichnete sich besonders durch seine herausragende Übersetzung des Gedichtszyklus „Les Fleurs du Mal“ von Charles Baudelaire aus. Der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Professor Thomas Kleist, betonte die große Bedeutung von Übersetzern und Übersetzerinnen, da das gegenseitige Verstehen wesentlich über die Sprache funktioniere und Übersetzer als Vermittler zwischen den Kulturen und Menschen eine große Bedeutung und wichtige Stellung haben. Geschichten und eine Gedankenwelt werden von ihnen in verschiedenste Sprachen übertragen und können so den kulturellen, wissenschaftliches und zwischenmenschlichen Austausch fördern. Neben den Medien, die ebenso als Vermittler von Information, Bildung und Kultur sind, haben Übersetzer in der Kommunikation über Sprachgrenzen hinweg eine vergleichbare Rolle.

Übersetzen mit dem Android-Handy

Der konventionelle Übersetzer, der zu Terminen erscheint und vor Ort dolmetscht, ist nicht immer erreichbar – wie zum Beispiel im Urlaub, wo man manchmal gern schnell Hilfe hätte. Deshalb haben verschiedene Unternehmer Apps entwickelt, die spontan und oftmals in Echtzeit das gelesene und sogar das gesprochene Wort in die gewünschte Sprache übertragen können. Dies ist dann von Vorteil, wenn man keine Zeit hat, sich mit der Landessprache des jeweils besuchten Landes zu befassen oder Fachbegriffe nicht kennt. Mit dem „Microsoft Translator“ können dabei auch zwei Geräte miteinander gekoppelt werden, sodass eine Übersetzung während des Telefonats stattfinden kann. Ebenso können Apps Worte übersetzen, die zum Besipiel in Form einer Bahnhofstafel mit der Kamera aufgenommen wurden. Weitere Apps sind Google Translate, die aber dieselben Fehler aufweist wie der Übersetzer auf dem Computer, die App „Übersetzer Speak & Translate“ oder eine online-Übersetzer-App vom bereits bekannten Wörterbuchhersteller PONS. Falls eine solche App benötigt wird, sollte man sie sich genau anschauen, denn es gilt nicht immer, dass je mehr Sprachen die App übersetzen kann, sie umso besser ist. Zudem sind oftmals die offline-Funktionen nur eingeschränkt verfügbar.

Ab wann wird ein Übersetzer gewerblich tätig?

Oftmals stehen Übersetzer vor der Frage, ob sie noch freiberuflich tätig sind oder bereits gewerblich und damit anders besteuert werden können. Dazu führte der BFH aus, (BFH-Urteil vom 21.2.2017, Az. VIII R 45/13) dass gewerbliche Tätigkeit dann vorliegt, wenn eine Personengesellschaft zahlreiche Übersetzungen im Rahmen wiederholter Aufträge in Sprachen liefert, die ihre Gesellschafter selbst nicht beherrschen. Dies ist dann der Fall, wenn Übersetzungsleistungen durch Fremdübersetzer geleistet und somit von zum Beispiel einer Übersetzer-GbR „dazugekauft“ werden. Eine freiberufliche Übersetzertätigkeit einer Personengesellschaft ist hingegen gegeben, so der BFH, wenn die Gesellschafter durch ihre eigenen Sprachkennstnisse die vom Kunden erwünschte Übersetzung erbringen können oder mithilfe von vorgebildeten Personen leitend und eigenverantwortlich tätig werden im Rahmen der nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zulässigen  Mitarbeit.

Hohe GKV-Beiträge: IfG fordert deutliche Entlastung von Selbstständigen

Ende Juni stellte das renommierte Münchner Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) unter Leitung von Prof. Dr. Günter Neubauer die Ergebnisse einer Studie zur Belastung von Selbstständigen durch hohe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vor.

Problematisch ist dies insbesondere in der Gründungsphase der Selbstständigkeit oder für nebenberuflich Selbstständige, zu einem Großteil also auch Frauen, die nur bis zu einer geringen Einkommensgrenze arbeiten können, wollen sie nicht aus der Familienversicherung fallen. Dieses für das vielbeschworene mittelständische Rückgrat der deutschen Wirtschaft so wichtige Potenzial wird folglich mit den derzeitigen Regelungen massiv ausgebremst.

Empirische Daten für die vom Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher (BDÜ) gemeinsam mit dem Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) und dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) in Auftrag gegebene Expertise lieferte eine Umfrage, an der mehr als 8000 freiberuflich bzw. selbstständig Tätige teilnahmen.

Die Befragung ergab unter anderem, dass Selbstständige bei diesem Thema im Vergleich zu Arbeitnehmern stark benachteiligt sind. Um die derzeit bestehende Hürde zum Einstieg in die Selbstständigkeit abzuschaffen, wird eine deutliche Senkung der Mindestbemessungsgrenze bzw. eine Anpassung der Beiträge an das jeweilige Einkommen gefordert.

So kommentiert auch BDÜ-Vizepräsident Ralf Lemster: „Die Studie behandelt ein deutliches Problem für zahlreiche Selbstständige, insbesondere in der Existenzgründung oder während wirtschaftlicher Schwächephasen. Hier gilt es, die überproportionale Belastung durch GKV-Mindestbeiträge zu verringern – nicht zuletzt, um Spielräume für eine verstärkte Altersvorsorge zu schaffen.“